Drei EU-Verordnungen in einem halben Jahr: Karlsruher Symposium ordnet die Regulierungswelle ein
Verschärfte Listeria-Kriterien, neue Verpackungsverordnung und Entwaldungsverordnung treffen die Lebensmittelwirtschaft fast gleichzeitig. Das 11. Karlsruher Lebensmittelsymposium liefert am 30. September und 1. Oktober 2026 die fachliche Einordnung.
Das zweite Halbjahr 2026 verlangt der Lebensmittelwirtschaft viel ab. Innerhalb weniger Monate werden drei große EU-Regelwerke wirksam. Am 1. Juli 2026 gelten verschärfte mikrobiologische Kriterien für Listeria monocytogenes. Am 12. August 2026 beginnt die Anwendung der neuen Verpackungsverordnung. Am 30. Dezember 2026 folgt die Entwaldungsverordnung für große und mittlere Unternehmen. Drei Termine, drei Rechtsgebiete, ein einziges Halbjahr.
Den Anfang macht die mikrobiologische Sicherheit. Die Verordnung(EU) 2024/2895 ändert die Verordnung (EG) Nr. 2073/2005. Sie gilt ab dem 1. Juli 2026. Für verzehrfertige Lebensmittel, die das Wachstum von Listeria monocytogenes begünstigen, wird das Kriterium „in 25 Gramm nicht nachweisbar“ künftig über die gesamte Haltbarkeitsdauer angewendet, auch im Handel. Der Hersteller muss belegen, dass der Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten je Gramm über die gesamte Haltbarkeit nicht überschritten wird. Wer diesen Nachweis nicht führt, haftet strenger als bisher.
Sechs Wochen später greift das Verpackungsrecht. Die Packaging and Packaging Waste Regulation (Verpackungsverordnung, kurz PPWR) ist die Verordnung (EU) 2025/40. Ihr Geltungsbeginn ist nach derzeitigem Stand der 12. August 2026. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt gelten ab diesem Tag Grenzwerte für per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS). Hinzu kommen Anforderungen an Recyclingfähigkeit und Rezyklatanteil. Das betrifft jeden Betrieb, der verpackt.
Zum Jahresende schließt sich der Kreis. Die Entwaldungsverordnung (EU Deforestation Regulation, kurz EUDR), die Verordnung (EU) 2023/1115 in ihrer geänderten Fassung, gilt für große und mittlere Unternehmen ab dem 30.Dezember 2026. Kleinst- und Kleinunternehmen folgen zum 30. Juni 2027. Betroffen sind Lieferketten mit Erzeugnissen wie Kakao, Kaffee, Soja, Palmöl und Rind. Die Nachweispflichten reichen tief in die Beschaffung hinein.
Jede dieser Verordnungen ist für sich genommen anspruchsvoll. In der Summe wird daraus eine Belastungsspitze. Genau hier setzt das 11. Karlsruher Lebensmittelsymposium an. Über zwei Tage bringen Fachleute aus Mikrobiologie, Lebensmittelrecht, Verpackungstechnik und Auditierung die Themen zusammen. Es geht nicht um einzelne Paragraphen. Es geht um die Frage, was die Summe der Vorgaben für den Betriebsalltag bedeutet.
Auf dem Programm stehen unter anderem ein Mikrobiologie-Update, das traditionelle Rechtsupdate und Best Practice zur Entwaldungsverordnung. Weitere Blöcke widmen sich der PFAS-Compliance in der Praxis, der Verpackungsverordnung sowie dem Krisen- und Resilienzmanagement. Den Abschluss bildet ein Workshop zur Künstlichen Intelligenz (Artificial Intelligence, kurz KI) im Qualitätsmanagement.
Das Symposium ersetzt keine Rechtsberatung. Es ersetzt keine Eigenkontrolle. Es schafft Orientierung.
„Im zweiten Halbjahr 2026 treffen drei große Regelwerke fastgleichzeitig auf die Betriebe. Wer jede Verordnung einzeln liest, verliert den Überblick. Wer sie zusammen denkt, gewinnt Zeit.“
Dr. Andrea Dreusch, Organisatorin des Symposiums und Director der Food Safety SeniorExperts
Das Symposium ist als Fortbildung anerkannt. Es gibt 13,5 ZFL-Punkte und 13 ATF-Punkte.
Termin und Veranstaltungsdaten
Veranstaltung: 11. KarlsruherLebensmittelsymposium (KALS 2026)
Termin: 30. September und 1. Oktober 2026
Ort: GenoHotel Karlsruhe
Publikationen & Fachbeiträge
Erfahrung aus der Praxis – weitergegeben in Fachliteratur, Schulungen und Beiträgen zur Lebensmittelsicherheit.

.png)

.jpg)



